Schulanmeldung 2025/26

Änderungen zur Schulanmeldung
Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2025/2026
– Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden,
sind für den Schulbesuch anzumelden.
– Die Eltern melden ihre Kinder in der Zeit vom 2. bis 10. Mai 2024 zum
Schulbesuch für das übernächste Schuljahr an.
– Die Eltern wählen mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die
Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Die
Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben.
– Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt
ist, kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule
aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter.
– Ein Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für ein Jahr
zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen
Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen noch
nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter auf der
Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.
Was bedeutet das konkret für Saalfelder Kinder?
– Die Eltern melden ihr Kind vom 2 . bis 10. Mai 2024 für das Schuljahr
2025/2026 an.
– Die genauen Termine und weitere Hinweise werden im
Amtsblatt, durch Aushänge in den Kindergärten und auf den
Internetseiten der Grundschulen veröffentlicht.
– Die Eltern entscheiden sich für eine Schule, geben aber einen
Zweitwunsch an.
– Die Anmeldung erfolgt nur an der Erstwunschschule.
– Die Schulleiter der Grundschulen stehen für Fragen gern
telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
– Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare werden auf
den Internetseiten der Schulen eingestellt.

Termine:  2. bis 10. Mai 2024

Formular zur Schulanmeldung
Anlage
dazugehöriges Merkblatt

Hortanmeldung und weitere Formulare finden Sie unter Formulare