Informationen zur Quarantäne

Stand: 09.03.2022
Quelle: Homepage Landkreis Saalfeld Rudolstadt:

Was tun bei Kontakt mit Infizierten und im Quarantänefall?

Auf Grund der massiv gestiegenen Corona-Fälle im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist es dem Gesundheitsamt nur noch möglich direkt Betroffene (positiv auf das Corona-Virus Getestete und mit typischen Symptomen Erkrankte) zu kontaktieren.

Kontaktpersonen können auf Grund der großen Zahl der Fälle aktuell nicht mehr kontaktiert werden.

Für Kontaktpersonen zu auf das Corona-Virus Getestete gelten trotzdem die Regelungen des §9 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung.

Merkblatt zu Dauer von Quarantäne und Isolation:

Quarantäne- und Isolierungsdauern bei SARS-CoV-2-Expositionen und –Infektionen

Für Kontaktpersonen gilt somit ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollte die Erklärung der Kontaktperson ebenfalls für alle Kontaktpersonen ausgefüllt und aufbewahrt werden. Das Formular können Sie hier herunterladen.

Seit dem 7. März ist die Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt eingestellt!

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens im Landkreis mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 2.000 wurde die Kontaktverfolgung eingestellt. Ab sofort erhält jeder PCR-Positiv gemeldete Corona-Patient seinen Bescheid schriftlich per Post mit dem errechneten Datum nach dem PCR-Testergebnis. Eine vorherige Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt mit Erfassung des Symptombeginns erfolgt nicht mehr.

Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne für PCR-positiv getestete Personen ab dem Tag der PCR-Test-Abnahme. Eine Freitestung kann frühestens ab Tag 7 nach dem PCR-Test erfolgen, mittels eines negativen zertifizierten Antigentests (Bürgertestzentrum) oder einem PCR-Test (Hausarzt). Eine Freitestung mit Selbsttest ist nicht möglich (siehe Merkblatt oben).

Sollte aufgrund eines früheren Erkrankungsbeginns eine Änderung des Quarantänezeitraums erforderlich sein, kann man dies nach Erhalt des schriftlichen Quarantänebescheides über kontaktnachverfolgung@kreis-slf.de den Bearbeitern mitteilen. Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt zu den Betroffenen auf. Eine Korrektur des Quarantänezeitraums ist aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens vor Versendung des Bescheides nicht möglich. Die Email-Adressen corona@kreis-slf.de und genesungsnachweis@kreis-slf.de werden weiterhin von den Mitarbeitern des Gesundheitsamts bearbeitet und Fragen sowie Anliegen beantwortet.

Wir bitten daher darum, nur in dringendsten Fällen das Gesundheitsamt eigenständig telefonisch zu kontaktieren.

Corona-Hotline: 03671-823 823

Mo-Do: 8- 16 Uhr

Fr: 8-12 Uhr

Weitere Informationen und die tagesaktuellen Werte für alle Landkreise in Thüringen finden Sie beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.